Elektronische Sicherheitssysteme bilden neben mechanischer Sicherung die zweite Komponente des Einbruchschutzes. Sie haben den Vorteil, dass sie dem Einbrecher die Zeit nehmen, am Objekt unentdeckt aktiv zu werden. Zudem rufen Sie schnell Hilfe herbei. Alarmanlagen sind dabei der Kern des elektronischen Einbruchschutzes. Wir unterscheiden hierbei zwischen Einbruchmeldeanlagen und Gefahrenwarnanlagen, welche dafür vorgesehen sind, zusätzliche Funktionen zur Verfügung zu stellen.
Einbruchmeldeanlagen (EMA) reagieren direkt auf unerwünschte Eindringlinge – entweder als interne, hörbare Signalwarnung an die Bewohner sowie als Abschreckung des Einbrechers oder als lautlose Alarmweiterleitung an die Notruf- und Serviceleitstelle eines Wach- und Sicherheitsunternehmens. Der Lärm bei einem internen Alarm schreckt den Täter auf, so dass er den Einbruch voraussichtlich abbrechen wird. Eine lautlose Alarmweiterleitung an einen Sicherheitsdienst hilft, den Einbrecher zu schnappen. In etwa drei Viertel der Fälle, in denen ein Einbruch durch eine Alarmanlage mit sogenanntem „stillem Alarm“ verhindert wurde, konnte der Täter von der Polizei dingfest gemacht werden.
Gefahrenwarnanlagen (GWA) dienen primär der Warnung von anwesenden Bewohnern. Sie warnen nicht nur vor Einbrüchen, sondern können auch über den kompletten Sicherheitszustand des gesicherten Bereiches informieren. Der Nutzer braucht somit keine Sorge mehr zu haben, dass z.B. der Gashahn offen steht, das Bügeleisen brennt, der Waschmaschinen-Schlauch geplatzt ist oder die Heizung bzw. der Strom ausgefallen ist. Alles wird gemeldet. Eine GWA warnt per internem Alarm oder Fernalarm auch vor Rauchentwicklung, Gas- und Wasseraustritt. Es besteht auch die Möglichkeit, den Alarm an Ihr Handy oder Smartphone weiterzuleiten, um über den Sicherheitszustand seines Hauses oder seiner Wohnung jederzeit informiert zu sein.
Alarmanlagen im Detail