Neben dem mechanischen oder elektronischen Einbruchschutz und der Alarmweiterverfolgung hat der Anwesenheitsschutz zum Schutz der eigenen Person oberste Priorität. Neben der Vermeidung von Überfällen und Bedrohungen leistet das richtige Verhalten wertvolle Hilfe bei der Abwehr von Trickbetrügern, Haustürverkäufern oder anderem ungebetenem Besuch. Bei Anwesenheit sollte man auf Klingeln immer reagieren, da es sich um den Versuch einer Anwesenheitskontrolle handeln könnte. Gleichzeitig sollte auf Klingeln prinzipiell nicht bedenkenlos geöffnet werden. Zusatzschlösser mit Sperrbügeln geben Sicherheit beim Türöffnen, eine Gegensprechanlage hilft, unerwünschten Besuch zu verhindern!

Hier finden Sie eine Übersicht empfohlener Maßnahmen im Bereich Anwesenheitsschutz.

  1. Türspion
  2. Zusatzschloss mit Sperrbügel
  3. Sprechanlage / Videosprechanlage
  4. Zutrittskontrole (für Geschäftsräume)

Türspion

Eine der bekanntesten Komponenten des Anwesenheitsschutzes ist der sogenannte Türspion: ein auf Augenhöhe in Eingangstüren von Haus-, Wohnungs- oder Geschäftsräumen eingelassener optischer Glaseinsatz, der die Eingangstür nur von innen nach außen durchsehbar macht. Ohne selbst gesehen zu werden, kann man sich aus der geschlossenen Wohnung heraus ein Bild vom vor der Tür stehenden Besucher machen.

Türspion als Anwesenheitsschutz gegen Einbrecher

Zusatzschloss mit Sperrbügel

Oft ist ein Öffnen der Tür jedoch nicht vermeidbar, wenn man sich z. B. Formulare von Handwerkern oder Ausweise von Stromablesern ansehen oder Post entgegennehmen muss. Um sich bei geöffneter Tür gegen ungewolltes Eindringen zu schützen, helfen zusätzliche Sicherheitsschlösser mit Sperrbügel und Hinterhaken. Eine entsprechende Mauerverankerung kann schwache Türbänder kompensieren. Mit derartigen Schlössern (Kasten- oder Querriegelschlösser) lassen sich Wohnungstüren zwar einen Spalt breit öffnen, sie verhindern aber ein gewaltsames Eindringen von außen.

Sperrbügel zur Türsicherung

Sprechanlage / Videosprechanlage

Um in Ein- und Mehrfamilienhäusern oder Geschäftsräumen den Zugang schon an Haus-, Garten- oder anderen Eingangstüren zu kontrollieren, kann man auf die bewährten Sprechanlagen zurückgreifen. Aus Wohnungen, Häusern und Geschäftsräumen heraus kann eine Sprechverbindung aufgebaut werden, über die sich die Zutrittsberechtigung feststellen lässt. Die Eingangstüren können dann ebenfalls per Sprechanlage bzw. auf Knopfdruck geöffnet werden oder eben geschlossen bleiben.

Gegensprechanlage als Schutz gegen Einbrecher

Wie beim Türspion ermöglicht es die Videosprechanlage zu sehen, wer vor der Haustür steht, ohne selbst gesehen zu werden. Der Gesprächskontakt der Sprechanlage wird um eine Kamera und damit um eine zusätzliche optische Kontrolle erweitert. Man sieht also aus der Sicherheit der eigenen vier Wände heraus, wem man Zutritt gewährt oder verweigert. Die beste Kombination für den Anwesenheitsschutz bieten mechanische Sicherungen in Verbindung mit einer (intakten!) Gegensprechanlage, bevorzugt mit integriertem Videosystem.

Zutrittskontrolle (für Geschäftsräume)

Besonders kleinen und mittleren Unternehmen bieten Zutrittskontrollsysteme Vorteile. Im Vordergrund steht dabei die Regelung des Personenflusses: Mit einem Zutrittskontrollsystem kann ausgewählten Personenkreisen eine Zutrittsberechtigung für bestimmte Räume oder Gebäudeteile gegeben werden. Der Zugang lässt sich nach zeitlichen Vorgaben definieren, so dass er auf individuelle Geschäfts- oder Arbeitszeiten abgestimmt werden kann. Ein weiterer Vorteil liegt in der erhöhten Sicherheit: Verlorene Chipkarten bzw. codierte Schlüssel können einfach gesperrt werden, es muss nicht gleich das gesamte Schloss ausgetauscht werden.

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